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Bei der Durchführung eines Bauvorhabens werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in zeitlicher Reihenfolge die folgenden Vermessungsleistungen tlw. nach gesetzl. Vorschriften erbracht:
Beantragung der Teilungsgenehmigung gem. Landesbauordnung zur Abtrennung eines Bauplatzes aus einem größeren Grundstück, wenn dieses bebaut ist.
Vermessung zur Teilung mit Festlegung und Abmarkung der neuen Grenzen und mit Aufnahme eines Protokolls (Grenzniederschrift) in einem Ortstermin mit Eigentümer und Käufer. Danach kann das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben und eine Bauhypothek eingetragen werden.
Anfertigung eines amtlichen Lageplanes mit Aufnahme des Geländes, der umgebenden Bebauung, der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Eintragung aller weiteren gesetzlich relevanten Angaben. Das Bauprojekt wird im Plan mit dem Nachweis der erforderlichen Grenzabstände eingetragen. Falls notwendig, werden auch die Grundstücksgrenzen vor Ort untersucht.
Absteckung der Gebäudeecken zur Ausschachtung vor Baubeginn (Grobabsteckung)
Absteckung auf Schnurgerüste in der Baugrube zur Anlegung der Fundamente (Feinabsteckung)
Bauüberprüfung (Sockelabnahme) hinsichtlich der Übereinstimmung des Bauvorhabens mit der Baugenehmigung
Gebäudeeinmessung – örtliche Aufnahme der bereits errichteten Gebäude (Wohnhaus, Garage) nach Beendigung aller Bauarbeiten mit häuslicher Berechnung der Koordinaten aller Gebäudeecken zur lagegenauen Darstellung im amtlichen Katasternachweis (Gesetzl. Vorschrift)
Die Leistungen 1,4,5 und 6 werden nach einer gesetzlichen Gebührenordnung für die Vermessungsbehörden in NRW abgerechnet, die Leistungen nach 2,3, und 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Berufsverbandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ( BDVI):
http://www.bdvi.de/oebvi/oebvi_suche.htm
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Aufgaben des ÖbVI bei einem Bauvorhaben. |
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